Anwendungen

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:

"Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie, ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.

 

Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als unerlässlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten im Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des Krankengymnasten/Physiotherapeuten.

 

Die Durchführung krankengymnastischer Behandlungsmaßnahmen ist nur möglich, wenn sich der Behandler zuvor über die Inhalte der ärztlichen Verordnung hinaus einen Überblick über den Zustand des Patienten auf der Grundlage des krankengymnastischen Befundes zur Entwicklung eines differenzierten Therapieplanes verschafft hat. Das therapeutische Vorgehen wird bestimmt durch die Diagnose und die Verordnung des Arztes. Die Auswahl der Behandlungstechniken im Rahmen des verordneten Heilmittels und die Anwendungsdauer am Patienten erfolgt unter der Berücksichtigung der Reaktionslage des Patienten. "

 

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:

"Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen."

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:

Manuelle Therapie ist eine komplexe Behandlung von Bewegungsstörungen der Funktionseinheit Gelenk - Muskel - Nerv mit Hilfe von translatorischen Gelenkmobilisationen, der aktiven und passiven Dehnungverkürzter muskulären Strukturen und der Kräftigung ihrer abgeschwächten Anagonisten

Die craniomandibuläre Dysfunktion ist die Behandlung von Kiefergelenk und Gesichtsschmerzen. Hierbei wird sowohl von außen, als auch von innen an der Gesichts und Kaumuskulatur gearbeitet, die Kiefergelenke und die Knorpelscheibe mobilisiert und damit eine verbesserte Beweglichkeit bei Mundöffnung und Schließung erreicht

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:

“Manuelle Anwendung der Massagegriffe, zulässig sind alle Formen der klassischen Massage und entsprechend andere Techniken, wie Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Stäbchen-Massage.

 

Die bekannten Wirkungen der speziellen Massagetechniken können bei separater Verordnung neben der Krankengymnastik eingesetzt werden.”

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:

 

Elektrotherapie
“Elektrobehandlung mit feststehenden Impulsparametern, Elektrobehandlung unter Verwendung konstanter galvanischer Ströme oder von unterschiedlichen Impulsströmen (z. B. diadynamische Ströme, Ultrareizstrom, Impulsgalvanisation, stochastischer Strom, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme), mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen oder Amplituden sowie frequenzmoduliert bzw. auch kombiniert appliziert, zur Durchblutungsförderung, Schmerzlinderung, Muskeltonusregulation (Detonisierung oder Tonisierung), Stoffwechselsteigerungen, Flüssigkeitsverschiebung sowie vegetativer Stimulation.”

 

Ultraschall
“Behandlung zur gezielten regionalen Erwärmung tiefer gelegener Gewebsschichten (insbes. Muskulatur, Knochen, Gelenksstrukturen) mit hochfrequenten mechanischen Schwingungen (Longitudinalwellen) mit einer Frequenz von 800 – 3000 kHz.”

Zur Zeit sind keine Hausbesuche möglich